FAMILIENHILFE

& rechtliche Grundlagen nach JGG & SGB VIII

01 Vorraussetzungen

  • §12 JGG  Hilfe zur Erziehung

 

02 Zielgruppe

  • Jugendliche von 14 - 21 Jahren
  • Erst- oder Mehrfachtäter mit entwicklungsbedingten Erziehungsdefiziten

  • mit problematischen familiären Verhältnissen oder mangelnder sozialer Bindung

  • straffällig gewordene junge Menschen mit Schulverweigerung, Drogenkonsum oder Aggressionsverhalten

 

03 Ziele

  • Erziehung und soziale Integration des Jugendlichen

  • Verhinderung weiterer Straftaten (Rückfallprävention)

  • Stärkung der elterlichen/erzieherischen Kompetenzen

  • Förderung positiver Entwicklungsperspektiven

 Einzelheiten zum Ablauf und das entsprechende Konzept senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

01 Vorraussetzungen

  • §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung

 

02 Zielgruppe

  • Jugendliche von 10 - 20 Jahren

  • mit Entwicklungsstörungen, auffälligem Sozialverhalten oder schulischen Problemen

  • Alleinerziehende oder sozial benachteiligte Familien

  • junge Volljährige, die Hilfe zur Verselbstständigung benötigen

 

03 Ziele

  • Förderung der Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen

  • Abbau von Erziehungsdefiziten in der Familie

  • Sicherstellung des Kindeswohls

  • Vermeidung von Fremdunterbringung oder Unterstützung bei Rückführung

  • Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen

 Einzelheiten zum Ablauf und das entsprechende Konzept senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

01 Vorraussetzungen

  • §31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

 

02 Zielgruppe

  • Kinder & Jugendliche von 8 - 20 Jahre

  • Eltern mit Überforderungsgefühlen, psychischen Problemen, Armut, Sucht, Gewaltbelastung

  • Familien mit mangelnder Alltagsstruktur und/oder fehlender Erziehungskompetenz

  • Kinder mit auffälligem Verhalten oder schulischen Schwierigkeiten

  • Eltern, die (zumindest eingeschränkt) kooperationsbereit sind

  • Familien, bei denen eine ambulante Hilfe noch ausreichend ist (keine akute Kindeswohlgefährdung mit Fremdunterbringung notwendig)

 

03 Ziele

  •  Unterstützung der Familie im Alltag und in Erziehungsfragen

  • Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern

  • Stabilisierung des familiären Zusammenlebens

  • Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und Fremdunterbringung

  • Hilfe zur Selbsthilfe: langfristige Eigenständigkeit der Familie

 Einzelheiten zum Ablauf und das entsprechende Konzept senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.