Prüfung Kindeswohlgefährdung

durch Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa|IseF)

 

Schulen und Einrichtungen stehen bei Verdachtsfällen vor großen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen. Als insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa|IseF) unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 42 Abs.  6 SchulG NRW oder § 8a SGB VIII.

Die Beratung erfolgt vertraulich, strukturiert und ressourcenorientiert. Gemeinsam klären wir Risiken, Schutzfaktoren und das weitere Vorgehen, um das Kindeswohl bestmöglich zu schützen und Fachkräfte zu entlasten.

01 Vorraussetzungen

  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • nach § 42 Abs.  6 SchulG NRW oder §8b SGB VIII

02 Zielgruppe

  • Grundschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen
  • Realschulen
  • Berufskollegs
  • Förderschulen 

03 Ziele

  • Kindeswohlgefährdung durch InsoFa|IseF prüfen
  • Kindeswohl schützen

04 Inhalt

  • Fallbesprechung in der Schule
  • Analyse von Ressourcen, Risiko- und Schutzfaktoren
  • Gefährdungseinschätzung durch InsoFa|IseF
  • Ggf. Meldung Kindeswohlgefährdung
  • Handlungsbegleitung und Nachsorge

Prüfung Kindeswohlgefährdung (InsoFa|IseF)

2 Stunden

inkl. Anfahrt

inkl. Fallbesprechung in der Schule

inkl. Analyse von Ressourcen, Risiko- und Schutzfaktoren

inkl. Gefährdungseinschätzung

inkl. Handlungsbegleitung und Nachsorge

Prüfung Kindeswohlgefährdung BAERENSTARK GmbH

300,00 €

📞 02131 8964573

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