KINDERSCHUTZ BERATUNG

 durch eine Insofern erfahrene Fachkraft (IseF | InsoFa)

 

Kinderschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe – er ist Ausdruck unserer Haltung, unseres Verantwortungsbewusstseins und unseres Respekts gegenüber Kindern und Jugendlichen.

01 Vorraussetzungen

  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 42 Abs.  6 SchulG NRW oder §8b SGB VIII

 

02 Zielgruppe

  • Gymnasien
  • Gesamtschulen
  • Realschulen
  • Berufskollegs
  • Förderschulen

 

03 Ziele

  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine IseF | InsoFa prüfen
  • Kindeswohl schützen

 

04 Inhalt

  • Fallaufnahme

  • Fallinterpretation

 

05 Angebot

 

1 | Kinderschutz Beratung

  • 1 Stunde Fallbesprechung in der Schule

Kosten: 200

 

 

2 | Kurze Kinderschutz Beratung 

 

  • 30 min. Fallbesprechung in der Schule

Kosten: 100

 

 

3 | Schulinterne Kinderschutz Beratung

  •  2 Stunden Fallbesprechung in der Schule

Kosten: 300